Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaftsförderung
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung.
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen.
Soweit bei den nachfolgend aufgeführten Sonderprogrammen nicht anderes festgelegt, gelten für die Investitionsvorhaben folgende Mindestinvestitionsgrenzen:
- Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro; - Gewerbliche Tourismusförderung:
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Verfassungsrechtlich in Art 91a Grundgesetz verankert, haben sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Förderleistungen kommen in erster Linie in den C-Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe zum Einsatz. Die Förderkonditionen sind im Koordinierungsrahmen, der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und von der EU genehmigt wurde, geregelt.
Für forschungsstarke Unternehmen, bei energieeffizienten bzw. emissionsreduzierenden Betriebsstätten sowie bei besonderen Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (besondere Umweltschutzeffekte, besondere Energieeffizienzeffekte, Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen) finden Erleichterungen bezüglich Investitionsvolumen (AfA 1,25-fache) und Arbeitsplatzziel Anwendung (5 Prozent DAP). Außerdem gelten für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze bei Transformationsvorhaben.
Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist. Der Antrag ist online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung von einem Unternehmen ist der Onlineantrag GRW - Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen zu verwenden. Der Onlineantrag wird anhand entsprechender Abfragen gesteuert.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem GRW - Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen und dem GRW - Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
Zur Online-Antragstellung über das BayernPortal
Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung des Onlineantrages eine Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich ist. Informationen hierzu finden Sie unter Mein Unternehmenskonto.
Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
- Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF)gültig ab 1. Juli 2024429 KBpdf
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF- Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
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Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung des Onlineantrages eine Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich ist. Informationen hierzu finden Sie unter Mein Unternehmenskonto.
Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben" sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) geregelt.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen des Sonderprogramms beträgt 100.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF-Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
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Mit dem Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)" sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben besonders Transformations- und Digitalisierungsprojekte in den Unternehmen verstärkt umgesetzt werden.
Unterstützt werden insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen des Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF-Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
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Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung des Onlineantrages eine Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich ist. Informationen hierzu finden Sie unter Mein Unternehmenskonto.
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen" sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs verbunden ist.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
- technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Eine Unterstützung durch das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen" erfolgt vorrangig im EFRE-Schwerpunktgebiet, d.h. in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF-Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
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Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung des Onlineantrages eine Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich ist. Informationen hierzu finden Sie unter Mein Unternehmenskonto.
Mit der PremiumOffensive sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich Baulichkeiten und Ausstattung (z.B. Investitionen, die zur Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, moderne IuK-Technologie in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche). Der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach den bewährten Regularien der gewerblichen Regionalförderung.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen des Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro, im sonstigen Fördergebiet 500.000 Euro.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF-Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
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Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
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Mit dem Sonderprogramm "Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze (für kleine Unternehmen 20 Prozent; in den C-Gebieten entlang der bayerisch-tschechischen Grenze in Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz bis zu 45 Prozent) bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen des Sonderprogramms beträgt 300.000 Euro.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF-Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
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Mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen des Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Onlineantrag BRF-Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens zu verwenden.
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen und dem BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt. Nähere Informationen zur Antragstellung finden sie hier.
Ergänzende Unterlagen:
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
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Weitere Informationen
Erfahren Sie mehr über das bayerische EFRE-Programm, inkl. Projektbeispielen und weiterführenden Informationen zum EFRE in Bayern und Europa.
Transparenz
Die Datenschutzhinweise zur Regionalförderung finden Sie hier.
Um die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über gewährten Einzelbeihilfen mit einem Fördervolumen von über 100.000 Euro zu veröffentlichen (Art. 9 Abs. 1 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)).
Diese Übersicht ist über eine Plattform der Europäischen Kommission abrufbar.
Für die im Rahmen der BRF geförderten Vorhaben ist unter „Nummer der Beihilfesache“ die Kennzeichnung SA.39257 (für Vorhaben vor 31.12.2018), SA.51198 (für Vorhaben ab 01.01.2019 bis 30.06.2021), SA.103212 (für Vorhaben ab 30.06.2021 bis 30.06.2024) bzw. SA.114951 (für Vorhaben ab 30.06.2024) einzugeben, für im Rahmen der GRW geförderte Vorhaben die Kennzeichnung SA.46337 (für Vorhaben vor 25.08.2017) bzw. SA.49191 (für Vorhaben ab 25.08.2017 bis 16.09.2018) oder SA.52163 (für Vorhaben ab 17.09.2018 bis 31.12.2019) oder SA.56289 (für Vorhaben ab 01.01.2020 bis 13.07.2020) oder SA.58281 (für Vorhaben ab 13.07.2020 bis 01.03.2021) oder SA.62390 (für Vorhaben ab 01.03.2021 bis 01.01.2022) oder SA.101541 (für Vorhaben ab 01.01.2022 bis 31.12.2022) oder SA.105973 (für Vorhaben ab 01.01.2023 bis 31.12.2023) oder SA.101541 (für Vorhaben ab 01.01.2024). Vorhaben, die unter die BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien fallen unter SA.108068 (für Vorhaben bis 31.12.2025)
Fördererfolge
Die gezielte Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium mit Mitteln des Bundes, der Europäischen Union und gerade des Freistaats Bayern unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor allem in strukturschwächeren Regionen erfolgreich bei Ihren Anstrengungen, durch Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.
Die nachstehende Darstellung visualisiert den Fördererfolg des Jahres 2023, bzw. der letzten fünf und zehn Jahre. Sie können in die Karte hineinzoomen oder im obenstehenden Feld ein Gebiet auswählen.
Jahre | Anzahl |
---|---|
10 Jahre | 5.871 |
5 Jahre | 2.784 |
1 Jahr | 499 |